Schulordnung

„fiat iustitia aut pereat mundus” [Friedrich Wilhelm I. von Preußen]

Vorwort zur Schulordnung

Die Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern wollen wir auf folgende Ziele hin ausrichten:
Unser Schulkonzept fußt auf den drei Säulen:

  • Achtsamkeit
  • Verantwortung
  • Selbstständigkeit

Daran orientiert sich unser Verhalten im Unterricht und Schulbereich.

  • Wir fördern das Selbstwertgefühl aller.
  • Wir achten und akzeptieren einander und gehen offen und vertrauensvoll miteinander um.
  • Wir informieren, kommunizieren, kooperieren und entscheiden gemeinsam.
  • Wir sind aufgeschlossen gegenüber Neuem und Anderem.
  • Wir übernehmen Verantwortung für uns selbst, für andere, Sachen und die Umwelt.
  • Wir sind kritikfähig und lösen Konflikte in gegenseitigem Vertrauen.
  • Wir fördern soziales Lernen als ständigen Prozess.
  • Wir haben einen klaren, auch für Schüler einsichtigen Ordnungsrahmen und zeigen klare, verbindliche Grenzen auf.

Unterricht

Wir wollen ein gutes Lernklima. Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen. Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder muss die Rechte der anderen respektieren. Das Klassenzimmer ist unsere Lernwerkstatt. Wenn es darin ordentlich ist, fühlen wir uns wohl. Um dies zu ermöglichen, gelten folgende Regeln:

  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls der unterrichtende Lehrer fünf Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer ist, melden die Klassensprecher im Sekretariat das Fehlen. Schüler und Lehrer begründen ihre Verspätungen.
  • Versäumter Unterrichtsstoff wird eigenverantwortlich nachgeholt.
  • Nach dem Unterrichtsbeginn sitzt jeder Schüler am Arbeitsplatz und hält die Arbeitsmaterialien für den Fachunterricht dieser Stunde bereit.
  • Während des Unterrichts gelten die allgemein bekannten Gesprächsregeln (sich zu Wort melden, zuhören, ausreden lassen, andere achten und nicht auslachen). Das Sprühen von Deospray ist im Unterricht verboten.
  • Jede Klasse hält den Unterrichtsraum in Ordnung und gestaltet ihr Klassenzimmer in Absprache mit dem Klassenlehrer.
  • Sportsachen und Jacken werden an der Garderobe aufgehängt. Regale dienen zur Aufbewahrung von Zeichenmaterial und Atlanten; Schließfächer auch für persönliche Dinge. Bücher und Hefte sollen die Schüler i.d.R. für Hausaufgaben und selbstständiges Lernen mit nach Hause nehmen. Die Schließfächer müssen eigenverantwortlich in Ordnung gehalten werden.
  • Pfandflaschen müssen in den Automaten zurückgebracht und dürfen nicht im Klassenzimmer gesammelt werden.
  • Während des Unterrichts wird in der Regel nicht getrunken. Essen ist für die Pausen vorgesehen.
  • Elektronische Geräte wie Handys, Mp3-Player usw. müssen im Schulgebäude und in der Sporthalle ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt sein.
  • Am Ende der Unterrichtsstunde wischen die zuständigen Schüler die Tafel sauber und lüften nach Bedarf das Klassenzimmer.
  • Am Ende des Vormittags- und Nachmittagsunterrichts gelten folgende fünf Punkte:
    • Tafel reinigen
    • Stühle hoch
    • Fenster zu
    • Regale auftäumen
    • Klassenzimmerboden säubern
  • Zusätzlich zu diesen Regeln kann sich jede Klasse gemeinsam mit ihrem Klassenlehrer eine eigene Klassenordungn geben.

Hausordnung

Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um und verhalten uns so, dass wir uns, das Haus und seine Einrichtungen vor Schaden bewahren.

  • Es ist selbstverständlich, dass wir im Gemeinschaftsbereich, in den Klassenräumen und in den Fachräumen nichts beschmutzen oder beschädigen.
  • Wir achten das Eigentum anderer und machen uns nicht an fremden Sachen zu schaffen.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Wir versuchen Müll zu vermeiden. Wir beteiligen uns am Recycling des Zweckverbandes und entsorgen den Müll in den dafür vorgesehenen Behältern.
  • Das Kauen von Kaugummi ist im Schulhaus und in der Sporthalle nicht erlaubt.
  • Bis 7.55 Uhr halten sich die Schüler im Freien oder in der Aula auf.
  • Treppen in den 1. Stock und Durchgänge müssen freigehalten werden.
  • Wir rennen nicht im Schulhaus herum.
  • Während der kleinen Pausen bleiben wir auf der Etage unseres Klassenzimmers und verlassen das Schulhaus nicht.
  • Rangeleien, auch „Spaßkämpfe”, sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Auch aus Sicherheitsgründen sind Ballspiele, Inliner, Skateboard, Kickbord, usw. im Schulhaus nicht gestattet.
  • Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn sowie in Hohl- und Freistunden ruhig im Aufenthaltsbereich (Aula) auf. Andere Regelungen müssen mit einem Lehrer abgesprochen werden.
  • Während der Unterrichtszeit, in den Pausen und während Hohlstunden darf der Pausenbereich der Gemeinschaftsschule nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis verlassen werden.
  • Zu Beginn der ersten und zweiten großen Pause gehen alle Schüler zügig in den Pausenbereich des Schulzentrums und verlassen diesen mit dem ersten Gong nach der Pause.
  • Der Verbindungsweg zwischen den Schulen ist nur Durchgangsweg und kein Aufenhaltsbereich. Die Steine vor dem Technikraum dürfen nicht begangen werden.
  • Bei schlechtem Wetter kann die Aula mitbenutzt werden. Die Schlechtwetterentscheidung treffen die aufsichtführende Lehrer.
  • Beim Bäcker und an der Bushaltestelle achten wir auch auf unsere Mitschüler und nicht nur auf den eigenen Vorteil. Wir drängeln nicht in Warteschlangen, an Türen und Treppen.
  • Zum Sportunterricht versammeln sich die Schüler vor dem Eingang zur Sporthalle und warten dort, bis sie von ihrem Lehrer in die Halle hineingeführt werden.
  • Rauchen ist (§10 Jugendschutzgesetz) Schülern auf dem gesamten Schulgelände und in Sichtweite des Schulgeländes verboten.
  • In der Vitrine im Eingangsbereich werden die Vertretungspläne und wichtige Nachrichten ausgehängt. Jeder muss sich dort regelmäßig informieren.
  • Schüleraushänge müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Der Aufenthalt hinter/zwischen den Büschen an der Turnhalle, an den Fahrrad- und Rollerständern und hinter der Turnhalle ist nicht erlaubt.

Verkehr

Wir wollen unversehrt und ohne Stress zur Schule und wieder heimfahren.

  • Wir fahren direkt zur Schule und wieder nach Hause. Umwege sind nicht unfallversichert.
  • Wir verwenden die vorgesehenen Schulwege (Radwege) und halten die Straßenverkehrsordnung ein.
  • Wir achten auf ein verkehrssicheres Fahrzeug und schalten bei Dunkelheit die Beleuchtung ein und machen vor dem Losfahren eine Bremsprobe.
  • Unterwegs belästigen und gefährden wir niemenden, vermeiden Pulks, blockieren nicht die Wege und halten sie sauber.
  • An der Schule benutzen wir den für uns vorgesehenen Stellplatz. Zum Schutz der Räder halten wir uns dort nur bei der An- und Abfahrt auf.
  • Für das Fahrradfahren gelten die Sperrzeiten entsprechend der Schilder.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulpflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule (§90, Abs.1, SchG). Bei Verstößen gegen die Schulordnung ist jeder Lehrer gehalten, gezielte und angemessene Maßnahmen zu trefen und den Ermessensspielraum verantwortungsvoll zu nutzen.

1. Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:
Ermahungen, Hinweis auf Verhaltensnote, Strafarbeiten, Bemerkungen oder Einträge ins Tagebuch, Nachsitzen, Sonderaufgaben zum Wohle der Schule (z.B. Sozialdienst beim Hausmeister), Überweisung in eine Parallelklasse, Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht, zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, Androhung des Ausschlusses aus der Schule, Ausschluss aus der Schule.

Eine Bemerkung kann bei geringfügigeren Vorfällen ins Tagebuch eingetragen werden.
Ein Eintrag ins Tagebuch kann bei schwereren Verstößen, z.B. bei erheblicher Störung des Unterrichts, Täuschungsversuchen, Sachbeschädigung, Schwänzen des Unterrichts, unerlaubem Verlassen des Pausengeländes, beleidigenden Äußerungen, Prügeleien, o.ä. gegeben werden.
Ein Eintrag ins Tagebuch wird bei schwerwiegenden Verstößen wie vorsätzlicher Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl, Rauchen/Alkoholgenuss gegeben

2. Folgen:
Jeder Eintrag wird den Erziehungsberechtigten durch den betreffenden Lehrer schriftlich mitgeteilt. Vom Fachlehrer und Klassenlehrer kann Nachsitzen bis zu zwei, durch den Schulleiter bis zu vier Stunden angeordnet werden. Nach spätestens drei Einträgen und jedem weiteren tritt die Klassenkonferenz zusammen und beschließt geeignete Maßnahmen nach §90 des Schulgesetzes. Die Zählung der Tagebucheinträge bezieht sich auf das ganze Schuljahr. Die Einträge gehen im folgenen Zeugnis in die Note für Verhalten und/oder Mitarbeit ein.

Schlussbestimmung

Diese Schulordnung wurde mit Beschluss der Gesamtlehrer- und der Schulkonferenz erstmals am 16. Mai 2002 verabschiedet. Sie wird jährlich in den schulischen Gremien besprochen und bei Bedarf veränderten schulischen Bedürfnissen angepasst.